Herzlich Willkommen bei der Sektion Breslau |

|
| |
|
:: Home
:: Verein
:: Mitgliedschaft
:: Breslauer Hütte
:: Touren
:: Gruppen
:: Berichte
:: Termine
|
|
|
|
| :: Sie befinden
sich auf: Mitglied werden |
So werden Sie Mitglied
Aufnahmeantrag bitte downloaden + ausdrucken, ausfüllen und an die Sektion senden oder faxen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Entrichtung des Jahresbeitrags.
BEITRÄGE DER SEKTION BRESLAU Stand: 01.01.2010
A-Mitglied Jahresbeitrag: 52 Euro / Aufnahmegebühr: 10 Euro A-Mitglieder sind Vollmitglieder ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, die keiner anderen Kategorie angehören. Sie bezahlen den vollen Beitrag.
B-Mitglied Jahresbeitrag: 29 Euro / Aufnahmegebühr: 10 Euro B-Mitglieder sind Vollmitglieder mit Beitragsvergünstigung, und zwar auf Antrag: a) Ehepartner bzw. Lebenspartner eines Sektionsmitglieds b) Senioren ab dem 70. Lebensjahr c) Mitglieder der Bergwacht (Nachweis jährlich erforderlich)
C-Mitglied Jahresbeitrag: 12 Euro / Aufnahmegebühr: frei C-Mitglieder sind Gastmitglieder, die einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins angehören. C-Mitglieder erhalten keine besondere Jahresmarke der DAV Gastsektion.
Junioren / D-Mitglied Jahresbeitrag: 29 Euro / Aufnahmegebühr: 10 Euro Junioren sind Vollmitglieder im Alter von 19 bis 25 Jahren.
Kinder + Jugendliche / K/J-Mitglied Jahresbeitrag: 10 Euro / Aufnahmegebühr: frei Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
H-Mitglied Jahresbeitrag: frei / Aufnahmegebühr: frei Behindertes Mitglied im Familienverbund.
Familienbeitrag I Jahresbeitrag: 81 Euro / Aufnahmegebühr: 10 Euro Familien, deren Mitglieder derselben DAV Sektion angehören, bezahlen einen Familienbeitrag. Als Familie gelten Papa, Mama und alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Dies gilt auch für Lebensgemeinschaften, sofern eine gemeinsame Wohnanschrift gegeben ist. Separate Beiträge für Kinder und Jugendliche werden dann nicht erhoben.
Familienbeitrag II Jahresbeitrag: 52 Euro / Aufnahmegebühr: 10 Euro Alleinerziehende und deren Kinder bezahlen einen verminderten Familienbeitrag. Dies gilt für Alleinerziehende und alle in deren Haushalt lebenden Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Diese Mitgliedsstruktur wurde von der Hauptversammlung des DAV in Berchtesgaden am 28./29. Oktober 2005 beschlossen und ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.
Kategorieneinordnung und Kategorienwechsel Die Einordnung in die Mitgliedskategorie wird auf Antrag von der Schatzmeisterin vorgenommen. Wir bitten davon abzusehen, einfach ohne Antrag einen reduzierten Betrag zu überweisen. Mit Einführung dieser neuen Beitragsstruktur ist der unterjährige Kategoriewechsel nicht mehr zulässig.
Kündigung Der Austritt eines Mitglieds ist schriftlich der Sektion mitzuteilen. Er wirkt zum Ende des laufenden Jahres. Der Austritt ist spätestens bis zum 30. September zu erklären.
|
|